Mit seinem wegweisenden Beschluss vom 29.4.2021 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass Klimaschutz schon jetzt im Grundgesetz verankert ist und wir heute mehr für den Klimaschutz machen müssen, um die Freiheitsrechte nachfolgender Generationen nicht zu gefährden. Die Pflichtaufgabe Klimaschutz hat nun Verfassungsrang und muß im Recht weiter konkretisiert werden.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich folgende Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen:
Ein Verbot für das Inverkehrbringen fossiler Energieträger ab z.B. 2035, sofern andere Maßnahmen nicht den notwendigen Erfolg bringen.
Verpflichtung zum Klimaschutz für Kommunen
Verankerung des Klimaschutzes im Aktienrecht als Aufgabe von Unternehmen
Beschlussvorlagen in Bund, Land und Kommunen müssen auf Klimarelevanz geprüft werden
Gesetzliche Verankerung eines Klimabürger*innenrats oder einer Klimaversammlung.
Viele Menschen sind bisher noch nicht ausreichend auf die Veränderungen vorbereitet, die der menschengemachte Klimawandel auch für unseren Alltag und unsere Arbeitswelt bedeuten wird. Es fehlt nicht nur Wissen über die Veränderungen in der Arbeitswelt die wirksamer Klimaschutz erfordert, sondern auch ein Bewusstsein für Chancen, die sich aus einer sozial-ökologischen Wende ergeben können. Denn hier entstehen viele neue Berufsbilder und Aufgaben. Nicht nur für die Generation unserer Kinder wird Klimaschutz zu einem selbstverständlichen Teil ihres Berufs werden müssen – egal, wo sie arbeiten.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen und Vorschläge für Kooperationen einbringen oder unterstützen, die
ökologisch und sozial nachhaltige Berufe für Menschen attraktiver macht und ihnen ermöglicht leichter in diese wechseln können. Denn viele Berufe, sei es in der Automobilbranche, in der Energiewirtschaft oder in der Industrie, werden in Zukunft ganz wegfallen oder sich stark verändern. Andere Berufe werden an Bedeutung gewinnen, etwa in der Bioökonomie, bei der Gebäudesanierung, im Heizungsbau, bei den Erneuerbaren Energien, in Gesundheit und Pflege, in der Digitalisierung sowie in der Land- und Forstwirtschaft.
berufsbegleitende Fortbildungen für ökologische und nachhaltige Berufe verstärkt gefördert werden. Dazu gehört auch eine bessere Informationen über Jobchancen in den neuen Arbeitsmärkten.
Umwelt- und Klimathemen stärker als bisher in die Lehrpläne von Schulen und Berufsschulen aufgenommen werden.
eine jährliche bezahlte Bildungswoche für alle Interessierten einführt, die Menschen ermöglicht andere soziale, ökologische und nachhaltige Berufswelten kennen zu lernen.
Am 11. Juni wurde Bundestag das sogenannte „Lieferkettengesetz“ verabschiedet. Ein wichtiger Schritt: Denn größere Unternehmen werden damit ab dem 1.1.2023 verpflichtet, Verantwortung für die gesamte Produktionslinie ihrer Produkte zu übernehmen.
Dabei geht es im aktuellen Lieferkettengesetz allerdings vorrangig um den Schutz der Menschenrechte, um soziale Standards und Gesundheit. Klima- und Umweltschutz sind bislang weitgehend ausgespart.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen,
die Unternehmen verpflichten, die Treibhausgas-Emissionen innerhalb der gesamten Lieferkette zu bilanzieren. Die Verpflichtung zur Treibhausgasbilanzierung kann stufenweise in den Wirtschaftsbereichen verfolgen, in denen die Umsetzung einfach und die Wirkung groß ist.
die Unternehmen zur transparenten Information über die tatsächlichen Umweltkosten zu verpflichten, die in einem Produkt verborgen liegen. Diese Informationen müssen für Verbraucher zugänglich sein.
Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-ÖkoDesign-Richtlinie
Wir verschicken unseren Müll in alle Welt, wo er auf ungeschützten Halden Menschen und Natur vergiftet. In Deutschland wird ein großer Teil des Hausmülls in Müllverbrennungsanlagen verbrannt: Über 400 Millionen Tonnen Abfall haben die Deutschen in dem Jahr 2018 produziert (vgl. Umweltbundesamt, „Abfallaufkommen“). Nicht eingerechnet sind da gebrauchte und alte Produkte, die wir ins Ausland exportieren, bevor auch sie dort zu Müll werden.
Um diesen Raubbau an unserer Ressourcen zu beenden, müssen wir den Einstieg in eine konsequente Kreislauf finden, in der die Rohstoffe, die wir für Verpackung und Produkt brauchen, wiederverwertet werden können.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich mich für die Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-ÖkoDesign-Richtlinie mit dem Ziel einsetzen, dass
Produkte in Zukunft länger genutzt und ihre Bestandteile wiederverwertet werden können,
bereits beim Design von Produkten eine bestimmte Dauerhaftigkeit zu gewährleisten und die Wiederverwendung zukünftig verpflichtend zu berücksichtigen ist,
die Ausfuhr klimaschädlicher Produkte, wie z.B. Gebrauchtwagen, stärker reguliert wird,
der Export von Abfall sehr stark eingeschränkt wird und
Stoffe, wie Plastik, die auf fossilen Energieträgern basieren, vorrangig eingespart (Suffizienz) und verstärkt durch Biomasse-basierte Stoffe ersetzt werden, sobald hierzu genug Flächen zur Verfügung stehen, ohne die Biodiversität oder die Lebensmittelproduktion zu gefährden (vgl. MP 17).
Der Verkehr ist ein Klimaschwergewicht – und gerade hier herrscht seit Jahren Stillstand. Denn die Emissionen, die wir mit unseren Autos und LKWs ausstoßen, sind heute nahezu genauso hoch wie noch 1990. Und das, obwohl die Motoren, die sie antreiben, immer effizienter werden. Grund ist: Wir fahren mehr, weiter und in schwereren Autos. Zur Arbeit, zum Einkaufszentrum und in den Urlaub. Unsere Innenstädte sind am PKW-Verkehr ausgerichtet. Autos nehmen zu viel Platz in Anspruch. Platz, den wir für Fahrradwege, ausgereifte Carsharing-Angebote und den öffentlichen Personennahverkehr benötigen. Oder den wir in Raum für Begegnung, Freizeit und Grünflächen verwandeln könnten.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die
die „wahren“ Kosten der PKW-Stellplätze verursachergerecht umgelegt werden, damit öffentlicher Raum nicht mehr selbstverständlich und vorrangig ohne Gegenleistung für das Auto reserviert bleibt, wie es aktuell etwa durch kostenlose oder zu günstige Parkplätze in dicht besiedelten Städten geschieht,
in den Städten die Wege zu wichtigen Infrastrukturen deutlich kürzer werden als heute,
Städte und ihr Umland durch öffentlichen Verkehr (ÖV) und Radschnellwege besser verknüpft sind,
Stadtautos der Zukunft klein sind, leise und elektrisch fahren und von mehreren Personen geteilt werden,
Ruftaxis und -busse den öffentlichen Verkehr ergänzen (UBA 2017, UBA 2018),
und sich dadurch die Funktionsvielfalt des öffentlichen Straßenraums als Aufenthaltsraum deutlich erhöht.
Solidarisches Jahresticket, Mobilitätsplattform (MobilitätsApp) und eine universale und einfache Bezahlfunktion (Mobilitätskarte) für den Verkehrsverbund von morgen
Flexibel, von Tür-zu-Tür, bezahlbar: Das Versprechen von Freiheit, das früher eng mit dem Auto verknüpft war, kann heute auch im digital verknüpften Verkehrsverbund möglich werden. Dafür müssen verschiedene Angebote intelligent miteinander verbunden werden: Unter anderem durch einen Ausbau von Radwegen, des öffentlichen Nahverkehrs und von Carsharing-Angeboten.
Das Ziel des Verkehrsverbundes der Zukunft ist es, dass niemand mehr auf ein eigenes Auto angewiesen ist. Und ohne Auto auch nichts vermisst.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, will ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, die dazu führen, dass
bundesweit ein solidarisches Jahrestickets eingeführt wird, das alle Kosten des öffentlichen Verkehrs (ÖV) sozial austariert und auf alle Bewohner*innen einer Region umlegt,
Wege auch ohne Auto einfach und in Echtzeit geplant werden können, zum Beispiel in einem (öffentlich geförderten) digitalen und bundes- oder europaweiten Routengenerator, der alle Mobilitätsoptionen erschließt,
zusätzliche die Anschlussmöglichkeiten an den ÖV ausgebaut werden, z.B. durch öffentlich geförderte Ruftaxis oder integrierte Carsharing-Angebote, die eine Tür-zu-Tür-Mobilität ermöglichen,
die Bezahlung verschiedener Mobilitätsangebote im vernetzten Verkehrsverbund einfacher wird, zum Beispiel durch die Einführung einer allgemeinen „Mobilitätskarte“.
Fahrleistungsbezogene PKW Maut inkl. CO2-Preis Komponente zur Neuausrichtung der Verkehrsinfrastruktur am Klimaschutz im Rahmen eines Bundesmobilitätsgesetz 1.0
In Deutschland wird die Verkehrsinfrastruktur durch den Bundeshaushalt finanziert. Dazu gehören das Bundesschienennetz, die Bundesfernstraßen und die Binnenwasserstraßen. Die Steuereinnahmen aus z.B. Energie- und KFZ-Steuer decken dabei aber nicht die Kosten, die der Straßenverkehr für die Allgemeinheit verursacht (zum Beispiel durch Klimaschäden, Unfälle, Gesundheit, Lärm etc.). Und sie bieten kaum die Möglichkeit, um die Verkehrswende zu finanzieren (Blanck et al. 2020, Bieler et al. 2019). Im Gegenteil, die Einnahmen aus Benzin-, Diesel und KFZ-Steuer nehmen u.a. wegen der Steuerbefreiung elektrischer Fahrzeuge ab.
Kosten, die durch den motorisierten Individualverkehr entstehen, sollten auch von den Verursachern getragen werden. Und um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, müssen Investitionen besser gesteuert werden – dafür ist eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenverkehrsplanung notwendig.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, die dazu führen, dass
eine langfristige Finanzierung der Verkehrswende im Rahmen z.B. eines Bundesmobilitätsgesetzes ermöglicht wird,
eine fahrleistungsbezogene Maut eingeführt wird, die jeden auf dem Straßennetz zurückgelegten Kilometer verursachergerecht mit einer Gebühr belegt. Dadurch können die Benzin-, Dieselsteuer und KfZ-Steuer wegfallen.
Generelles Tempolimit, z.B. 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Bundes- und Landstraßen und 25 km/h innerorts
Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem es auf Autobahnen kein generelles Tempolimit gibt. Dabei könnten dadurch nicht nur Emissionen nahezu ohne Kosten für den Staat gesenkt werden. Auch Unfälle würden weniger werden, wodurch unser Gesundheitssystem entlastet würde. Die Lärmbelastung nimmt ab, ebenso gefährliche Geschwindigkeits-Unterschiede verschiedener Verkehrsteilnehmender.
Durch eine Begrenzung der Geschwindigkeit von PKWs ergeben sich viele Möglichkeiten: z.B. ließen sich Innenstädte attraktiver gestalten (vgl. MP 5) und auf der Autobahn könnte teilautonomes Fahren möglich werden.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, die aus Gesundheits- und Klimaschutzgründen zu einem Tempolimit von
Abbau klimaschädlicher Subventionen und Verwendungsnachweis für Steuereinnahmen (Steuerbescheid 2.0)
Mit Subventionen (Förderungen oder Steuerentlastungen) hilft die öffentliche Hand Unternehmen, Beschäftigten oder Haushalten – ohne eine Gegenleistung zu verlangen. Das ist manchmal sinnvoll. Oft werden jedoch auch umweltschädliche Aktivitäten unterstützt: Zulasten von Klima, Böden, Wasser, Artenvielfalt oder Rohstoffverbrauch. Schafft man sie ab, ließen sich kurzfristig fast 100 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent (CO2e) pro Jahr einsparen und anfänglich würden dem Staatshaushalt mehr als 50 Mrd. Euro z.B. für den Klimaschutz zur Verfügung stehen.
Alle Subventionen müssen auf den Prüfstand und ggf. durch einen zielgenauen sozialen Ausgleich ersetzt werden. Aus dem Steuerbescheid muss hervorgehen, für welche Aufgabenbereich Steuergelder verwendet werden, u.a. welcher Anteil für eine sozialökologische Transformation eingesetzt wird.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen,
durch die klimaschädliche Subventionen (vgl. Infografik) vollständig abgebaut werden,
die dadurch entstehenden sozialen Härten gezielt und nicht gestreut mit der Gießkanne ausgleichen und
die einen transparenten Verwendungsnachweis von Subventionsmitteln im Steuerbescheid zum Ziel haben. So wird sichtbar, für welche Aufgabenbereiche Steuergelder verwendet werden.
Steuer- und Umlagenreform mit verursachergerechten Preisen bis zum Endprodukt im Rahmen der Neuordnung des Energie- und Energiesteuerrechts (Rechtsbereinigung) sowie im Rahmen des GreenDeals
Hinter der Idee der „wahren Preise“ steht der Gedanke, dass Umweltkosten, die bei der Herstellung eines Produkt entstehen, nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, sondern vom Verursacher (Produzenten) und/oder Verbraucher (Konsumenten) selbst getragen werden. Davon sind wir in allen Wirtschaftsbereichen bisher weit entfernt.
Beispiel Energiemarkt: Zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen, zum Beispiel für Energieintensive Industrien, sorgen dafür, dass gerade die größten Emittenten weitgehend von den wahren Preisen ausgenommen sind.
Die gegenwärtige Struktur von Abgaben und Umlagen ist innovationsfeindlich und klimaschädlich. Die vielfachen Sonderregelungen und Ausnahmen insbesondere im Energierecht und Energiesteuerrecht müssen durch eine verursachergerechte Bepreisung der Treibhausgase neu geordnet werden, um die erforderlichen Geschäftsmodelle für eine integrierte (sektorübergreifende) Energiewende zu ermöglichen. Auch die Bundesländer fordern in ihrem Entschließungsantrag vom 26. März 2021 eine Gesamtreform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor mit einer systematischen, verursachergerechten und sektorübergreifend anzugleichenden CO2-Bepreisung.
Dazu gehören eine grundsätzliche Überarbeitung des Energiemarktdesigns (vgl. MP 13), das Sondieren, wie ein WTO-konformer CO2-Grenzausgleich eingeführt werden kann, sowie eine Befreiung der regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage, beziehungsweise ein Modell für die Vermarktung und Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Beispielsweise sollte perspektivisch bei geeigneter Gegenfinanzierung die EEG-Umlage auf null abgesenkt werden, wie das bereits der Bundesrat fordert. Darüber hinaus sind geeignete Modelle für Netzentgelte zu entwickeln, um die Potenziale der Laststeuerung auszuschöpfen.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen,
die eine verursachergerechte CO2-Bepreisung ermöglichen und gleichzeitig Sonderregelungen und Ausnahmen im Energie- und Energiesteuerrecht reduzieren (vgl. MP 13),
die Kosten für Emissionen im internationalen Warenverkehr gerecht verteilen (zum Beispiel durch einen WTO-konformen CO2-Grenzausgleich, vgl. MP 12, MP 19) und
die im Verkehr-, Bau- und Ernährungssektor alle Umweltkosten eines Produktes angemessen internalisieren (vgl. MP 7,MP 11, MP 14, MP 16).
Beim Transport von Waren im globalisierten Markt entstehen beträchtliche Treibhausgasemissionen. Der Anteil Deutschlands als Export- und Importnation am weltweiten Handel ist mit 7% besonders groß. Eine Endproduktabgabe auf Transportemissionen schafft für Unternehmen einen Anreiz, die Transportemissionen zu senken – sei es durch nähere Produktionsstätten, Produktkettenverkürzungen oder umweltfreundlicheren Transport. Schon heute gibt es gute Standards für die Bilanzierung von Transportemissionen, in Frankreich zum Beispiel müssen schon jetzt Transportemissionen auf Produkten und Dienstleistungen sichtbar gemacht werden. Damit ist auch eine entsprechende Bepreisung möglich.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen,
durch die Transportemissionen von Konsumprodukten für die Kundschaft sichtbar ausgewiesen werden
und diese angemessen mit einem Klimaaufschlag (> 180 € pro Tonne CO2e) bepreist werden.
CO2-Mindestpreise, Grenzausgleich und Differenzverträge statt Ausnahmen (Industriepolitik 5.0)
Damit es sich lohnt, in Klimaschutz zu investieren, soll die Erzeugung von Klimagasen teurer werden. Das ist der Gedanke hinter dem Europäischen Zertifikate-Handel für Treibhausgasemissionen. Allerdings gibt es gerade für die Industrie, die am meisten Energie benötigt und Emissionen verursacht, viele Ausnahmen. Etwa die Befreiung von der EEG-Umlage oder die Zuweisung kostenloser Zertifikate im europäischen Emissionshandel.
Grund ist die Sorge, dass Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei zu hohen Kosten für CO2-Emissionen ins Ausland auswandern könnten (Carbon Leakage).
Damit Unternehmen in treibhausgasneutrale Produktionsverfahren investieren, brauchen sie finanzielle Anreize, gleichzeitig muss die Wirtschaft vor dem Carbon Leakage geschützt werden. Das ist umso wichtiger, als das in den kommenden Jahren in den betroffenen Branchen massive Reinvestitionen anstehen.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die
der Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) an die in der EU beschlossenen höheren Klimaziele für 2030 angepasst wird
Unternehmen Planungssicherheit bekommen durch Mindestpreise auf Treibhausgase (> 50 € pro Tonne CO2e)
das Carbon Leakage nicht mehr mit Ausnahmen für die Energieintensive Industrie verhindert wird, sondern durch einen Grenzausgleich zum Beispiel in Form einer Konsumabgabe. Dadurch müssen Verursacher und Verbraucher auch dann für die CO2-Emissionen zahlen, wenn Produkte importiert werden. So fällt der Wettbewerbsvorteil durch ausländische Produktionsstätten weg.
staatliche Investitionszuschüsse ermöglicht werden, mit denen Unternehmen heute in CO2-sparende Technologien investieren können und die sie zurückzahlen, wenn die Preise für CO2-steigen – und sich die Investitionen bezahlt machen. Differenzverträgen (CCfD))
Verursachergerechte lokale Strompreise zum Ausgleich vom Dargebot und Verbrauch erneuerbarer Energien vor Ort inkl. Deregulierung der Eigenstromnutzung (Strommarkt 5.0)
Wind- und Solaranlagen erzeugen heute nicht nur verlässlich Strom, sondern sogar günstiger als neue mit fossilen Energieträgern betriebene Kraftwerke. Das Problem: Der Wind bläst nicht immer gleich stark und an regnerischen Tagen erzeugen Solaranlagen weniger Strom als an sonnigen und im Winter manchmal tagelang nur selten. Strom aus den Erneuerbaren ist oft „fluktuierend“.
Im Strommarkt nennt man den Anteil der verbrauchten Energie, der zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht aus fluktuierenden Erneuerbaren Quellen, wie z.B. Solar- und Windkraftanlagen abgedeckt wird, Residuallast. Wollen wir in Zukunft vollständig aus der fossilen Energieversorgung aussteigen, muss auch diese Lücke von Erneuerbaren Energien geschlossen werden. Oder anders formuliert: Ziel für das zukünftige Strommarktdesign muss es sein, die Residuallast so gering wie möglich zu halten.
Möglich ist das unter anderem, wenn sich der Verbrauch von Energie stärker an der erneuerbaren Erzeugung orientiert: In Privathaushalten können zum Beispiel die Waschmaschine laufen und kann das E-Auto in der Garage aufgeladen werden, wenn gerade viel Energie aus Wind und Sonne zur Verfügung steht. Ebenso könnte die Industrie energieintensive Prozesse nach dem erneuerbaren Angebot takten. Dafür bietet der Strommarktdesign bisher aber kaum geeignete Preisanreize.
Um das Netz zu entlasten und die Residuallast so gering wie möglich zu halten, können Angebot an Erneuerbaren und die Nachfrage auch regional bereits austariert werden, also schon in den Verteilnetzen. Kleine Verbrauchergruppen, die ihre Energieversorgung selber in die Hand nehmen, sollten dafür gefördert werden – ohne bürokratische Hürden. Selbst erzeugte und genutze erneuerbarer Strommengen vom Dach oder Balkon sowie effzienter erzeugter Strom aus dem Keller dürfen nicht länger mit Bürokratie oder Steuern- und Abgaben beaufschlagt werden. Sie sollten gleich behandelt werden wie eine Energiesparmaßnahme. Und auch das „Energy Sharing“ in räumlicher Nähe, in dem sich mehrere Personen den Betrieb einer Erzeugungsanlage teilen, sollte einfach möglich werden.
Perspektivisch sollte die fossile Residuallast zu 100 Prozent durch Kraftwärmekopplung mit grünem Wasserstoff geleistet werden (MP 15). Relevanter Maßstab ist die schnellstmögliche Reduktion der Treibhausgase.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, will ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die
lokale Strompreise eingeführt werden, die die Netzbelastung und Erzeugungsqualität (erneuerbar oder fossil in g CO2e/kWh) widerspiegeln und damit für Unternehmen und Haushalte Anreize schafft, den Strombedarf zeitlich besser an das physikalische Dargebot von erneuerbarem Strom vor Ort anzupassen,
vor Ort mehr Suffizienz, Effizienz und mehr Flexibilität entsteht und Erneuerbare Energien auch ohne Förderbedarf ausgebaut werden können und
die Abgabe erneuerbarer Energien und von Strom aus KWK innerhalb einer Kundenanlage und im räumlichen Zusammenhang (Energy sharing) dereguliert wird.
Verpflichtende Energieleitpläne für emissionsfreie Gebäude und eine hohe Ausnutzung der regenerativen Energien vor Ort
Die Kommunen und Gemeinden spielen eine tragende Rolle für die effiziente und erneuerbare Energieversorgung der Menschen vor Ort (Klimaschtutz als Pflichtaufgabe für Kommunen, vgl. MP 1). Ein strategisches Planungsinstrument, um ein übergreifendes Gesamtkonzept für die energetische Entwicklung einer Gemeinde zu schaffen, ist der Energieleit- oder Energienutzungsplan (oder auch das integrierte Quartierskonzept, vgl. KfW 432). Er hat das Ziel, eine möglichst verbrauchsarme, auf Erneuerbare Energien gestützte, intelligente Strom- und Wärmeversorgung im Gemeindegebiet umzusetzen.
Ein Energienutzungsplan kann neue und effiziente Energiepotenziale aufzeigen (z.B. Industrieabwärme sinnvoll in Wärmekonzepten vor Ort zu nutzen), er liefert Impulse für gemeinschaftliche Versorgungskonzepte bei neuen Heizungsanlagen in Wohnsiedlungen oder bietet Grundlagen, um über energetische Sanierungen zu entscheiden.
Damit die so aufgedeckten Potenziale sinnvoll umgesetzt werden können, müssen die Unternehmen und Haushalten vor Ort beraten und unterstützt werden. Dafür müssen finanzielle Mittel bereit gestellt werden. Ein bürokratiearmes Anreiz- und Finanzierungsinstrument könnte eine Grundsteuerkomponente über die kommunalen Hebesätze sein, die sich über die Energieverbrauchsausweise (Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der vergangenen drei Jahre) am Treibhausgaspotenzial der Gebäude bemisst.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die
Energieleit- oder Energienutzungspläne in Kommunen verpflichtend eingeführt und durch die die anschließende Beratung der Anwohner*innen angemessen finanziert wird. Dies ist zum Beispiel über eine Grundsteuerkomponente möglich, die sich über die Energieverbrauchsausweise am Treibhausgaspotenzial der Gebäude bemisst,
der reine Ersatz von fossil betriebenen Wärmeerzeugern verboten wird, sodass bei einer Heizungssanierung verpflichtend Wärmepumpen und Solarstromanlagen (Hybridheizungen) in und auf den Gebäuden eingerichtet werden müssen.
Umbau Erdgasnetz in ein „Grünes“ Wasserstoffnetz in Abstimmung mit Umbau und Neubau von Wärmenetzen
Wasserstoff gilt für einige als das Erdöl von Morgen. Das leichteste aller Elemente lässt sich durch Elektrolyse aus Wasser gewinnen, für den Prozess benötigt man Strom. Dann ist es vielfältig Einsetzbar: In der Industrie, etwa bei der Herstellung von Stahl, in Brennstoffzellen um Kraftfahrzeuge anzutreiben oder als Grundstoff für viele unterschiedliche Folgeprodukte wie etwa Ammoniak, Methanol oder auch Kunststoffe.
Grün nennt man Wasserstoff, wenn er aus Erneuerbaren Energien und damit Klimaneutral erzeugt wurde. Damit ist Wasserstoff auch ein geeigneter saisonaler Speicher für die Energie aus den fluktuierenden, erneuerbaren Energien.
Weil die Anwendungsmöglichkeiten von Wasserstoff so vielfältig sind, er aber nur begrenzt zur Verfügung steht, ist bis heute noch nicht klar, wofür und in welchen Mengen er zuerst eingesetzt werden soll. Grundsätzlich gilt: Weil die Erzeugung von Wasserstoff Energie verbraucht, ist es immer sinnvoller, den Strom aus den Erneuerbaren vorrangig direkt zu verwenden. Klar ist aber auch: Ohne Wasserstoff wird die Wende zur fossilfreien Energiewirtschaft nicht gelingen. Denn am Ende der Entwicklung muss fossiles Erdgas vollständig durch grünen Wasserstoff ersetzt werden, in den Erdgasleitungen und in den Wärmenetzen für unsere Gebäudeheizungen. Um den grünen Wasserstoff zu transportieren, müssen jetzt die Gasnetze umgebaut und ausgebaut werden, damit sie höhere Wasserstoffanteile aufnehmen können.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, will ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die
im Regulierungsrahmen eine längerfristige Nutzung von Erdgas ausgeschlossen wird bzw. das Erdgasnetz nicht zur längerfristigen Nutzung von fossilem Erdgas ausgebaut wird,
die direkten Nutzung von Erneuerbaren Energien in Form von Strom und Wärme gegenüber der Wasserstofferzeugung den Vorrang behält,
die Nutzung von grünem Wasserstoff in der Kraft-Wärme-Kopplung während der kalten Dunkelflaute gefördert wird,
der reine Betrieb von Heizkesseln mit grünem Wasserstoff ausgeschlossen wird,
die Nutzung und der Transport von regenerativ erzeugten Gasen (insbesondere grünem Wasserstoff) in der vorhandenen Infrastruktur gefördert wird, um fossile Energieträger zunehmend zu ersetzen und
ordnungsrechtlich ein verpflichtender Anteil (z.B. 2-5%) an grünem Wasserstoff im Erdgasnetz festgelegt wird, um den Hochlauf der entsprechenden Technologieentwicklung zu fördern.
Kombinierte Tierwohl- und Emissionsabgabe auf tierische Produkte zum Flächengewinnen für die stoffliche Nutzung (Bioökonomie), Biodiversität und Wasserrückhaltung in der Landschaft; Erhöhung der Stickstoffeffizienz; Doppelnutzung von Flächen durch Agriphotovoltaik statt Bioenergiepflanzen (Klimaschonende Landnutzung 5.0)
Unsere Ernährung, insbesondere mit tierischen Produkten, gehört zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen. Die neu gewählte Bundesregierung muss daher die Weichen hin zu einer klimaschonenden Landwirtschaft stellen.
Subventionen für klimaschädliche Landwirtschaft müssen dafür abgebaut werden, denn sie verzerren den Marktwettbewerb zu Ungunsten der ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Zu den „wahren Preisen“ unserer Lebensmittel gehören auch die Umweltressourcen, die bei ihrer Produktion verbraucht werden, wie Wasser, Boden und Biodiversität. Auch diese Kosten müssen sich in unseren Lebensmitteln widerspiegeln.
Ziel muss es sein, dass die Landwirtschaft verstärkt auch für die Leistungen honoriert wird, mit der sie das Klima schützt, der Natur Raum gibt und die Biodiversität fördert. Etwa durch die Wiedervernässung organischer Böden (Moorschutz), die Verringerung von Stickstoffüberschüssen und Humusaufbau.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die:
klimaschädliche Subventionen in der Landwirtschaft abgebaut werden.
eine kombinierte Tierwohl- und Emissionsabgabe (> 100 € pro Tonne CO2e) eingeführt wird, aus deren Einnahmen Leistungen von Landwirt*innen vergütet werden können, die bisher unwirtschaftlich waren. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen für das Tierwohl, den Moorschutz, den Klimaschutz, den Landschafts-, Biodiversitäts-, Gewässer- und Bodenschutz, sowie den Wasserrückhalt und die Umweltbildung und Erholung.
bei der landwirtschaftlichen Produktion die Stickstoffeffizienz durch eine stärkere Begrenzung betrieblicher Stickstoffbilanzüberschüsse (Stoffstrombilanzverordnung) erhöht wird.
die Erzeugung Erneuerbarer Energien aus Biomasse zukünftig weitgehend auf Gülle und Reststoffe beschränkt wird (ohne organische Reststoffe sowie holzige Biomasse aus Forst und von landwirtschaftlichen Flächen) und
Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Bau von AgriPV-Anlagen fördert, die auf derselben Fläche weiterhin landwirtschaftliche Nutzung zulassen.
Bioökonomie 2.0 zur Lenkung organischer Stoffströme vorwiegend in die stoffliche Nutzung
Für die Herstellung vieler unserer Alltagsprodukte verbrauchen wir fossile Ressourcen: Zum Beispiel wird herkömmliches Plastik aus Erdöl hergestellt, aber auch Farben, Kleidung oder Baumaterialien für unsere Häuser. In der Bioökonomie sollen diese fossilen Grundstoffe durch nachwachsende und biologische ersetzt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium definiert Bioökonomie wie folgt: „Die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.“
Schon heute gibt es viele Produkte, die aus biologischen Grundstoffen hergestellt werden können: Kleidung aus Kaffeesatz, Smartphone-Displays aus Zucker oder Lebensmittelverpackungen auf Maisbasis. Und natürlich auch Dämmstoffe und andere Materialien im Wohnungsbau.
Das Klima profitiert gleich mehrfach von der Bioökonomie: Die biologischen Grundstoffe binden CO2 und ersetzen Produkte aus Erdöl oder Erdgas. In langlebigen Produkten wird CO2 damit langfristig gebunden. Am Ende der Verwertungskette können sie dann energetisch genutzt werden, bei der Pyrolyse (Verkohlung pflanzlicher Ausgangsstoffe) bleibt sogar dann das CO2 noch dauerhaft gebunden.
Der Anbau von Rohstoffen für die Bioökonomie darf dabei nicht in Konflikt stehen mit anderen Zielen der Landnutzung, wie der Erzeugung gesunder Lebensmittel, Bodengesundheit und Artenvielfalt (vgl. MP 16, MP 18). Deswegen sollten vor allem Flächen, die durch weniger Tierproduktion und weniger Anbau von Energiepflanzen frei werden, für den Anbau stofflicher Rohstoffe genutzt werden. In der Bioökonomie entstehen somit viele attraktive Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft, was auch bei jungen Menschen die „Lust auf Land“ wieder steigern könnte.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich folgende Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die:
die Chancen der Bioökonomie besser genutzt werden, aber auch seine Grenzen festgelegt sind (zum Beispiel durch Flächenkonflikt mit anderen Landnutzungsformen). Das wäre zum Beispiel im Kreislaufwirtschaftsgesetz möglich.
die stoffliche Nutzung von Biomasse den Vorrang vor der energetischen Nutzung (Kaskadennutzung) bekommt
Geschäftsmodelle gefördert werden, die nachwachsende Rohstoffe sinnvoll nutzen, um fossile Energieträger (Rohstoffe) einzusparen
Wälder und Moore sind natürliche Speicher für Kohlenstoff. Deswegen müssen sie für den Klimaschutz erhalten bleiben und beispielsweise durch Wiedervernässung renaturiert werden. Um die Erderwärmung auf max. 2°C zu begrenzen, müssen allerdings weitere und neue CO2-Senken geschaffen werden. Dazu gehören Aufforstungen neuer Wälder, die Renaturierung ehemaliger Moore, der Aufbau von Humus in unseren Böden (wodurch organischer Kohlenstoff gebunden wird) sowie die Umwandlung von Biomasse in Pflanzenkohle oder die Abscheidung von CO2 aus dem Abgas von Biomasseverbrennung. Schon heute stehen uns auch rein technische Verfahren zur Verfügung, um CO2 direkt aus der Luft abzuscheiden. Weil hierfür Energie benötigt wird, ist das allerdings erst sinnvoll, wenn dafür überschüssige, erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Der Aufbau von natürlichen und technischen CO2-Senken ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen, kann den Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft dabei allerdings nur ergänzen und nicht ersetzen.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die
natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore dauerhaft erhalten bleiben,
Regeln für eine verbindliche und transparente Bilanzierung von Senkenleistungen eingeführt werden, die international überwacht werden. Dies ist auch notwendig, um einheitliche Standards zu schaffen, mit denen Senkenleistungen in der CO2-Bilanz bei der Berichterstattung von Staaten angerechnet werden können,
eine allgemeine Abgabe eingeführt wird für den Erhalt natürlicher Senken und den Aufbau von zusätzlichen bilanzierbaren Senken.
Klimadiplomatie zur Vereinheitlichung ambitionierter Klimastandards für Wettbewerbs- und Klimagerechtigkeit im Welthandel.
25 Jahren aktive Klimadiplomatie auf UN-Ebene – und trotzdem steigen die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre ununterbrochen weiter. Die bisherigen diplomatischen Anstrengungen für die Bildung von weltweiten Klimaschutzallianzen sind weitgehend gescheitert. Politik und Gesellschaft müssen Klimaschutz endlich als solidarische Aufgabe anerkennen.
Zusätzlich zu dem Pariser Klimaabkommen, das die Einzelstaaten in die Pflicht nimmt, müssen unsere Politiker daher weitere internationale Klimakoalitionen bilden, die sich länderübergreifend für Themen wie CO2-Preise, Carbon leakage, Verankerung vom Klimaschutz im Welthandelsrecht und Klimagerechtigkeit einsetzen.
Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen, durch die:
es möglich wird, Klimaschutzstandards und Klimaabgaben zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommen rechtsverbindlich im Welthandelsrecht (Art. XX GATT) zu verankern,
sich Länder zum Beispiel im Rahmen eines „Klimaclubs der Willigen“ auf einheitliche CO2-Preise bzw. auf einheitlichere, staatlich veranlasste Preisbestandteile (IWF 2019) auf Energie verständigen können (vgl. MP 10),
ein Grenzausgleich für CO2-Preise gegenüber Drittstaaten eingeführt wird, um zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder verschieben, in denen die Emissionsauflagen nicht so streng sind (Carbon Leakage),
die bisherigen Maßnahmen zum Schutz vor Carbon leakage durch Endproduktabgaben und Carbon Contract of difference ersetzt (vgl. MP 12) werden
es eine einheitliche und angemessene Bepreisung von Emissionen im internationalen Flugverkehr gibt und die Einnahmen daraus in die Förderung von treibhausgasärmere Alternativen wie Bahnfahren und E-Fuels fließen
Unternehmen international zur Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten werden (vgl. MP 3)
gemeinsame Standards für die Kennzeichnung von verwendeten Materialen in exportierten Produkte entwickelt werden, um materialspezifisches Sortieren und Recyceln zu vereinfachen (vgl. MP 4)
Klimaschutzanforderungen und Berichtspflichten in den Regularien des internationalen Kapitalgesellschaftsrechts (Aktienrecht) verankert werden,
beim internationalen Güterverkehr eine Speditionsabgabe eingeführt wird (vgl. MP 11),
Deutschland in einen internationalen Klimafonds einzahlt für die Dekarbonisierung der Industrie und eine klimaverträgliche Landnutzung auch in weniger entwickelten Ländern
EU-weit auf eine fahrleistungsbezogene PKW-Maut zur Internalisierung aller Externalitäten eingeführt wird (vgl. MP 7)