Im Folgenden werden einige Grundüberlegungen formuliert, die zur konkreten Auswahl und Zusammenstellung der Instrumente und Maßnahmenpakete geführt haben, die auf #wählbar2021 zur Diskussion gestellt werden. Sie nehmen die „großen Brocken“ der Treibhausgasemissionen in den Blick, für die wir im In- oder Ausland verantwortlich sind (vgl. auch Wozu #wählbar2021 und Wie wollen wir 2035 leben?).
„Einsparen durch weglassen“ (Suffizienz) bleibt dabei nicht Tabuthema, sondern ist eine zu entscheidende Frage unserer Gesellschaft und Ausgangspunkt der Vorschläge. Ein „weiter so wie bisher“ oder gar ein noch wachsender Ausstoß an Emissionen durch noch mehr Güter ist aus Sicht der Initiative #wählbar2021 keine realistische Option. Dazu gehört, offen über Gewinne, Verzichte, Verteilungskonflikte und Verantwortung zu sprechen und ggf. auch Einschränkungen zu akzeptieren, um neue Freiheiten für sich, andere und zukünftige Generationen zu ermöglichen.
Je wirkungsvoller eine nennenswerte Reduktion an Plastik, tierischer Produkte, Autos und Wohnfläche pro Kopf gelingt, desto schneller lässt sich der dafür notwendige Rohstoff- und Energiebedarf durch erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe decken.
In der Forderung nach mehr Digitalisierung liegen zwar auch Chancen für den Klimaschutz, aber noch hat sich die Hoffnung, dass die Digitalisierung den Energieverbrauch senken könnte, nicht erfüllt.
Einige der Maßnahmenvorschläge bauen auf bewährten Instrumenten auf und gehen ins Detail, andere skizzieren vergleichsweise neue Wege, die weitere konkretisierende Überlegungen erfordern. Die Maßnahmenvorschläge möchten damit auch als Einladung zum Weiterdenken und -handeln verstanden werden.
Ziel war es, die Maßnahmen über die üblichen Sektoren (Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landnutzung) hinweg aufeinander abzustimmen. Jedes Autos beispielsweise, das weniger produziert werden muss, braucht weniger Rohstoffe, Energie, Fläche und eröffnet damit neue Optionen in anderen Bereichen.
Mit der Verbreitung und geeigneten Kommunikation der Vorschläge hofft die #wählbar2021, viele Menschen zu motivieren, den Druck auf Kandidat*innen durch persönliche Ansprache so zu erhöhen, dass es im nächsten Bundestag eine breite politische Mehrheit für die Umsetzung der klimapolitischen Notwendigkeiten gibt. Darüber hinaus steht die Kommunikation und Vermittlung solcher Inhalte in der Breite und im Gesamtzusammenhang noch weitgehend aus. Klimakommunikation und Wissensmanagement auf der einen Seite und Empathie für Klima, Umwelt, Tiergesundheit, intakte Lebensräume, nachfolgende Generationen u.v.m. auf der anderen Seite müssen miteinander verbunden werden (vgl. MP 2).
1.1 Regeln und Instrumente so differenziert wie nötig und so einfach, konkret und transparent wie möglich
Bereits 2007 stellte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble fest: „Wir leben in einer ziemlich komplexen Wirklichkeit. Man könnte fast sagen, dass wir irgendwie in einer vollendeten Komplexitätsfalle sitzen – wohin man auch sieht, erblickt man schwer durchschaubare, widerstreitende Interessen und Zusammenhänge“.
Er mahnte bereits damals „Wir müssen unseren Bestand an Regeln und Verwaltungsvorschriften sukzessive und systematisch durchforsten. Das nennt man Rechtsbereinigung – ein leidiges Unterfangen, aber man kommt nicht darum herum.“
Das gilt insbesondere für die mit unzähligen Ausnahmetatbeständen und durch Lobbyisten durchgesetzte Sonderregelungen im Energie- und Energiesteuerrecht (vgl. MP 9).
Mit den hier gemachten Vorschlägen soll die Politik ermutigt werden, eine Neuordnung bestehender Regeln, Ausnahmen und Verwaltungsvorschriften in der nächsten Legislaturperiode anzugehen. Zur Neuordnung gehört neben einer Vereinfachung, die Ausrichtung an den Notwendigkeiten des Klimaschutzes. Als wichtiges Signal für Unternehmen und Kommunen und zukünftiger Entscheidungen des Bundestages (Selbstverpflichtung) gehört dazu die Konkretisierung des Klimaschutzes als Pflichtaufgabe im Grund- oder Klimaschutzgesetz (vgl. MP 1).
Die Vorschläge haben das Ziel, sich auf stark emissionsreduzierende Maßnahmen zu konzentrieren, die gleichzeitig bestehende Komplexität abbauen, Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen berücksichtigen und damit Risiken gezielt vermeiden.
Beispiel Europäischer Emissionshandel (EU-ETS)
Kaum jemand versteht den im Jahr 2005 eingeführten Handel mit Verschmutzungsrechten im Detail. Die einmal erworbenen Verschmutzungsrechte sind teilweise unbegrenzt und seit der letzten Reform zumindest bis 2030 gültig. Damit bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend intransparent, wer, wann und warum wieviel Verschmutzungsrechte kauft, einbehält, stilllegt oder verkauft. Die Energie- und Industrieanlagen, die der Begrenzung des EU-ETS unterliegen, umfassen ca. 50% der gesamten Emissionen der EU. Der EU-ETS gilt für viele daher als das zentrale Instrument europäischer Klimaschutzpolitik.
Viele Vorteile, die in der Theorie dem EU-ETS (Cap & Trade, also eine Begrenzung von und Handel mit Verschmutzungsrechten) zugeschrieben werden, halten einer Analyse des realexistierenden Emissionshandels jedoch nicht stand. Das zentrale Argument vieler Befürworter des EU-ETS ist, dass er automatisch die Emissionen da einspart, wo sie am günstigsten einzusparen sind. Dies kann aber heute allein schon deshalb kein entscheidendes Argument mehr sein, weil wir inzwischen gut beraten sind, in allen Bereichen zeitgleich und so schnell als möglich Emissionen einzusparen, um die vereinbarten Klimaziele noch erreichbar zu halten.
Der EU-ETS wird von vielen anderen Umweltpolitiken überlagert, die in der Summe für weit mehr Emissionsminderungen in Europa verantwortlich sind, als der Handel mit Verschmutzungsrechten. Zu den wichtigsten gehören die EU-Ökodesignrichtlinie, der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG), und bis zum Brexit der Carbon Price Floor, einer CO2-Steuer, die das Vereinigte Königreich zusätzlich zum EU-ETS Preis (Carbon Price Floor) erhoben hat (Edenhofer et al. 2021, co2abgabe 2020, co2abgabe 2019, co2abgabe 2018).
Zudem gibt es auch ordnungspolitische Maßnahmen wie z.B. ein Tempolimit, das im motorisierten Personenverkehr Treibhausgasemissionen deutlich kostengünstiger einsparen könnte, als es ein Cap & Trade-Mechanismus wie der EU-ETS kann (UBA 2020).
Besonders wirksam sind CO2-Preise dann, wenn sie nicht durch andere klimaschädliche Fehlanreize (Subventionen, Ausnahmetatbestände usw.) wie z.B. die Entfernungspauschale abgeschwächt oder gar hintertrieben werden (FÖS 2020, Bundesregierung 2020, BMF 2020, BMWI 2020).
Die Verschärfung der Klimaziele seitens der EU auf -55 Emissionsminderung (bisher -40 %) seit 1990 bis 2030 wird einhergehen mit einer stärkeren jährlichen Reduktion der Obergrenze (Cap) für die Emissionen im EU-ETS. Damit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten den bestehenden EU-ETS einfacher, transparenter und planungssicherer auszugestalten und unerwünschte Nebenwirkungen und Risiken einzudämmen (vgl. MP 12, MP 13).
Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen Treibhausgase zu mindern und zusätzliche Senken zu schaffen, nicht nur da (oder zuerst da) wo sie am günstigsten sind.
Beispiel Fahrleistungsbezogene PKW Maut
Neben Energie- und Industrie ist der Straßenverkehr in Deutschland mit rund 150 Mio. Tonnen CO2e (ca. 18%) nach Energie und Industrie der Bereich mit den höchsten territorialen Emissionen. Mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich kann also nur mit einer grundlegenden Überarbeitung der Rahmenverkehrsplanung und Neuverteilung der Investitionen gelingen. Die für eine klimaschutzkonforme Verkehrswende nötigen Investitionen und spezifischen CO2-Vermeidungskosten sind weitaus größer als beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Die Verkehrsinfrastruktur des Bundesschienennetzes, der Bundesfernstraßen und der Binnenwasserstraßen wird in Deutschland aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die bisherigen steuerlichen Einnahmen in Höhe von etwa 50 Mrd. pro Jahr aus z.B. Energiesteuer und KFZ-Steuer nehmen u.a. aus Gründen der Befreiungen elektrischer Fahrzeuge ab. Sie decken damit weder die externen Kosten des Straßenverkehrs (Klimaschäden, Unfälle, Gesundheit, Lärm etc.) für die Allgemeinheit, noch reichen sie aus, um damit eine klimaschutzkonforme Verkehrswende zu finanzieren (Blanck et al. 2020, Allianz pro Schiene 2019). Eine fahrleistungsbezogene Maut würde jeden auf dem Straßennetz zurückgelegten Kilometer verursachergerecht mit einer Gebühr (Steuer) belegen und könnte viele andere fiskalischen Instrumente der Verkehrspolitik (Energiesteuer, KFZ-Steuer, Kaufprämien, Dienstwagensubvention, Entfernungspauschale) im motorisierten Individualverkehr ersetzen und somit transparent Bürokratie abbauen.
1.2 Die von Deutschland aus beeinflussbaren Emissionen in den Blick nehmen
Die nationalen Treibhausgasbilanzen und mit ihr auch die meisten der existierenden Szenarien betrachten nur die Emissionen nach dem Territorialprinzip. Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls müssen jährlich nationale Treibhausgasbilanzen in Form eines nationalen Inventarberichts beim Sekretariat der UNFCCC einreichen. Und auch die im Klimaschutzgesetz 2019 verankerten jährlichen Reduktionsziele beschränken sich auf die territorialen Emissionen. Die hier vorgeschlagenen Instrumente und Regeln nehmen, sofern möglich, alle Emissionen in den Blick, die von deutschen Unternehmen oder Konsumenten beeinflussbar sind, also auch solche Emissionen, auf die wir durch unseren Konsum oder die Vorkettenprodukte bei der Produktion im In- wie im Ausland Einfluss nehmen können.
Beispiel Lebensmittel
In Deutschland betrugen die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Kopf durch den Konsum an Lebensmitteln 2014 im Inland 0,83 Tonnen und im Ausland 0,93 (UBA 2020, Abbildung 1). Der weit überwiegende Teil (etwa 80%) der Emissionen ist dabei auf tierische Produkte zurückzuführen. Aus diesem Grund wird eine Endproduktabgabe auf tierische Produkte vorgeschlagen (vgl. MP 16).
Abbildung 1: Verteilung der Treibhausgasemissionen unseres Lebensmittelkonsums im Inland und im Ausland 2014 (UBA 2020, Abb. 10)
Bei einer Betrachtung der importierten wie exportierten Emissionen durch Produkte sind Europa und Deutschland Nettoimporteur von Emissionen. Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen bedeutet also mehr als die territorialen Emissionen zu senken. Der Anteil Deutschlands am Welthandel (Import und Export) liegt bei über 7% (BMWI 2020).
Damit wird deutlich, dass Deutschland als Exportnation von Maschinen und Technologie und seinem gleichzeitig immensen Import von Gütern des alltäglichen Gebrauchs auf weitaus mehr Emissionen Einfluss hat, als auf die eigenen territorialen Emissionen. Deshalb gilt es, nicht nur auf territoriale Emissionen Einfluss zu nehmen, sondern die Emissionen der gesamten Lieferkette in den Blick zu nehmen. Gesellschaftliche „Spielregeln“ (Rahmenbedingungen) müssen in diesem Sinne so ausgestaltet werden, dass die Unternehmen in Deutschland in die Lage versetzt werden mit möglichst wenig Treibhausgasen zu produzieren und Rohstoffe im Kreislauf zu halten.
Damit wird die Bilanzierung aller Treibhausgasemissionen durch die gesamte Lieferkette zu einem wichtigen Instrument für verursachergerechte Preise. Es muss bei der Analyse der kumulierten Flächen- und Energieansprüche sowie der damit verbundenen Treibhausgasemissionen immer um alle Einflüsse auf Produktion und Konsum im Inland wie im Ausland gehen. Instrumente machen klimapolitisch keinen Sinn, wenn sie nur für eine bessere territoriale Klimabilanz in Deutschland sorgen, gleichzeitig aber zu vergleichbaren oder sogar mehr Emissionen im Ausland führen.
Beispiel Tierproduktion
Die heimische Tierproduktion zu reduzieren, wenn gleichzeitig der Konsum an tierischen Lebensmitteln gleich bleibt und damit Stoffströme, Energie, Flächeninanspruchnahme und Treibhausgase in andere Länder verlagert werden (sogenannte Leakage Effekte), kann kein Ziel der Klimaschutzpolitik sein.
Gleiches gilt für Industrieprodukte oder die Produktion von Strom. Damit eine Verlagerung von Emissionen (Carbon Leakage) nicht stattfindet, müssen Unternehmen erhöhte Kosten, die z.B. durch CO2-Preise entstehen, entweder an die Konsument*innen weitergeben können oder in die Lage versetzt werden, auf ein entsprechend emissionsarmes Produktionsverfahren umzusteigen (vgl. MP 12).
Die Rahmenbedingungen müssen also für Unternehmen im nationalen oder internationalen Wettbewerb möglichst ähnlich sein. Bisher ist die Politik dem möglichen Leakage Risiko immer durch pauschale Ausnahmen begegnet, sei es durch die besonderen Ausgleichsregelungen im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) oder die Ausgabe von kostenfreien Verschmutzungsrechten im EU-ETS. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Leakage Risiko vorgelegen hätte, wurde bislang nur selten vorab geprüft. Treibhausgase sind deshalb zukünftig durch die gesamte Lieferkette zu bilanzieren und nach Möglichkeit mit allen externen Umweltfolgekosten zu bepreisen (vgl. MP 3, MP 10, MP 13).
1.3 Wertschätzen und richtig rechnen
Wie unvollständig, teilweise sogar falsch, wir rechnen, bilanzieren und buchhalten zeigt sich z.B. in der Art und Weise wie unser Land bewirtschaftet wird. Auch in der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung der Landwirte werden Aufwendungen für Bodengesundheit, die Erhaltung bzw. Förderung von Biodiversität oder den Gewässerschutz nur als Aufwand gebucht, erscheinen aber nicht auf der Ertragsseite. Dabei kann es aber nicht bleiben. Leistungslose Einkommen durch kostenfreie Inanspruchnahme von Gemeingütern (Wasser, Boden, Rohstoffe, Atmosphäre als Deponie für Treibhausgase etc.) müssen begrenzt und zu einem angemessenen Teil für Gemeinwohlaufgaben abgeschöpft werden (Richters et al. 2019). Die Leistungen von Unternehmen für das Sozial- und Naturvermögen müssen dagegen wertgeschätzt und angemessen vergütet werden und sich in den wahren Preisen unserer Konsumgüter widerspiegeln. Diese wahre Preise können so gestaltet sein, dass sie gleichermaßen beim Produzenten wie beim Konsumenten Lenkungswirkungen erzeugen. Produzenten können dann ihre Produktionsweise z.B. auf Erneuerbare Energien umstellen, wenn sie die Kosten auf ihre Produkte umlegen können und dafür Ausgaben im Zusammenhang mit dem CO2-Preis einsparen. Und Verbrauchende können sich ggf. für eine weniger treibhausgasintensive Alternative (z.B. Holz statt Stahl beim Bauen, und die Bahnnutzung statt dem eigenem Auto) entscheiden.
1.4 Den ausgewogenen Mix zwischen lenkenden Preisen, Begrenzung und gezielter Förderung von Deckungslücken finden
In vielen Fällen ist es sinnvoll, die roten Linien als kontinuierlich sinkende Obergrenze (Cap) = Reduktionspfade zu formulieren. Der Mix aus ökonomischer Grundlage (den „wahren“ Preisen) sowie die Begrenzung verbinden viele der hier vorgeschlagenen Maßnahmen/Instrumente als rote Fäden.
Beispiel EU-Ökodesignrichtlinie
Die EU-Ökodesignrichtlinie legt schon heute nicht nur Standards für den Energieverbrauch z.B. elektronischer Geräte bis hin zum Verbot von Glühbirnen und Plastikartikeln fest, sondern auch Reduktionspfade für problematische Stoffe, wie z.B. Kältemittel oder andere Industriegase mit hohem Treibhausgaspotenzial.
In anderen Fällen können frühzeitig festgelegte „backstopp-Regelungen“ (z.B. keine konventionelle Landwirtschaft mehr auf organischen Böden oder keine Stahlerzeugung mehr mit Kohle ab z.B. 2030) den Ausstieg aus bestimmten Geschäftsmodellen unterstützen und Investitionen frühzeitig in Alternativen lenken. Bis dahin sollten neben den wahren Preisen von gesellschaftlicher Seite zusätzlich die Unternehmen durch Förderungen oder Differenzverträge (Carbon Contract for difference) gezielt unterstützt werden. So können Unternehmen bis zum Zeitpunkt des „backstopps“ den geeigneten Zeitpunkt für die notwendige Transformation selbstständig bestimmen, bzw. haben bei klar kommunizierter Perspektive einen ausreichenden Zeitraum für Anpassungen.
Beispiel Industrie
Dadurch dass es im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) einen gemeinsamen Reduktionspfad (Cap) für Energiewirtschaft und große Industrieanlagen gibt, die CO2-Vermeidungskosten aber in der Energiewirtschaft (Umstellung von Kohle auf Erdgas und Erneuerbare) durchschnittlich immer deutlich geringer sein werden als in der Industrie (Umstellung von Kohle, Öl und Erdgas auf grünen Strom oder grünen Wasserstoff) wird der CO₂-Preis im EU-ETS bis 2030 auch mit Grenzausgleich zu niedrig bleiben, um einen Umstieg auf CO₂-neutrale Produktion für Industriebetriebe wirtschaftlich darstellen zu können. Hier kann ein gezielter Differenzvertrag zwischen Staat und Unternehmen helfen, der die Differenz zwischen aktuellem CO2-Preis und den Vermeidungskosten ausgleicht, um Investitionen in treibhausgasneutralere Produktionsanlagen vorzuziehen.
Preissignale sind dann besonders wirksam wenn sie gleichermaßen beim Produzenten wie beim Konsumenten wahrgenommen werden.
Beispiel Strommarktdesign
Dynamische Strompreise können so gestaltet werden, dass sich auch hier die CO2-Preise des europäischen Emissionshandels für Verbrauchende viertelstundengenau wiederfinden und dadurch Geschäftsmodelle vor Ort entstehen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien zunehmend auch ohne EEG-Umlage ermöglichen. Geeignete Leistungspreise fördern eine flexiblere Erzeugung und einen flexibleren Verbrauch (Lastmanagement) und begünstigen eine effiziente Erzeugung der Residuallast in Kraft-Wärme-Kopplung über Grünen Wasserstoff. Damit würden die Strompreise einen wesentlichen Beitrag leisten, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen für die Stromerzeugung schnellstmöglich zu beenden (vgl MP 13).
1.5 Berufungen neu denken, neue Allianzen bilden
Unser Wirtschaften wird und muss sich ändern. Die zur #waehlbar2021 gemachten Vorschläge verstehen sich als Diskussionsbeitrag für einen umfassenderen gesellschaftlichen Strukturwandel (Sozialökologische Transformation).
Wie schnell die für den Klimaschutz notwendige Transformation sozialverträglich umgesetzt werden kann, hängt wesentlich davon ab, wie viele Menschen in welcher Zeit in die Lage versetzt oder motiviert werden können, aus klimaschädlichen Arbeitsbereichen wie der fossilen Chemie- und Automobilindustrie in andere Bereiche wie Bioökonomie, Gebäudesanierung, Heizungsbau, Erneuerbare Energien, Gesundheit & Pflege, Digitalisierung etc. zu wechseln. Dazu braucht es neue Allianzen auf allen Handlungsebenen. Bereits 2007 hat die Europäische Kommission Bildungsprogramme gefordert, die Gestaltungskompetenzen für ein lebenslanges Lernen vermitteln, die Eigeninitiative fördern und es leichter machen, mit geänderten Rahmenbedingungen umzugehen. Hierin liegt eine der wesentlichen Zukunftsaufgaben der Bildungspolitik (vgl. MP 2).
1.6 Lieferketten ökologisch und sozialverträglich gestalten
Mit dem Blick auf die Lieferketten stellt sich die wichtige Frage: Wirtschaften wir zukünftig sinnstiftend im Sinne aller oder weiter wie bisher auf Kosten anderer? Geben wir denjenigen den nötigen Raum und die nötigen Ressourcen, die ihre Unternehmen und ihre Arbeit am Gemeinwohl ausrichten wollen, oder bleiben sie auch weiterhin in der Verfügbarkeit jener, die an nachgewiesen umwelt- und sozialschädlichen Geschäftsmodellen mit den vorrangigen Zielen Rendite und leistungsloser Einkommen festhalten (vgl. MP 3)?
Beispiel Dumping in der Logistik
Bisher spielt für viele Unternehmen die Frage unter welchen Bedingungen ihre Produkte und eingekauften Waren mit wieviel Emissionen transportiert werden noch keine große Rolle.
Daher geht es auch in der Logistik darum, diejenigen in die Pflicht zu nehmen, die entscheidenden Einfluss auf die Lieferketten haben. Das sind z.B. die Einkäufer*innen von Unternehmen oder auch der Onlinehandel, also all jene, die direkt oder indirekt für ihre Kund*innen Transporte in Auftrag geben oder zulassen. Über Subunternehmen landen sie derzeit immer häufiger bei denen, die am billigsten anbieten können, in der Regel unabhängig davon, ob es eine nähere Bezugsquelle oder eine andere Form des Transports mit geringerem Ausstoß an Treibhausgasen gegeben hätte.
Die LKW-Fahrer sind heute zunehmend osteuropäische Fahrer z.B. aus der Ukraine, die aus finanziellen Gründen keine große Wahl haben. Sie stehen unter Druck kürzere Pausen zu machen, LkWs zu überladen oder Inlandstransporte, die ausländischen Spediteuren nur in sehr geringem Umfang gestattet sind (DLF, 6.4.2021) durchzuführen. Die Kontrollen sind zu selten, die Strafen nicht hoch genug, um daran etwas zu ändern. Hier braucht es soziale und ökologische Standards am besten im Rahmen eines europäischen Lieferkettengesetzes, das die Art und Weise des Transports inkl. der Treibhausgasemissionen kennzeichnet und bepreist (MP 11).
1.7 Langlebige Produkte, biologisch abbaubar und ohne Abfall
Es braucht dringend eine Strategie, die die Kreislaufwirtschaft (vgl. MP 4) mit der Landnutzung (vgl. MP 16) und der Bioökonomie (vgl. MP 17) verbindet.
Produkte müssen zunächst so konzipiert werden, dass sie länger genutzt werden und nach ihrer Nutzungsphase leicht demontierbar und recycelbar sind.
Nachwachsende Rohstoffe, genutzt als Grund-, Dämm- und Baustoffe oder Verpackungen, können fossile, nicht abbaubare Kunststoffe ersetzen. Das ist unausweichlich, da wir bei einem „weiter so wie bisher“ allein für die Chemieindustrie (ohne Berücksichtigung von Suffizienz) in Deutschland bei der Umstellung von Naphtha (Rohbenzin) (Erdölderivat) auf erneuerbaren Wasserstoff (oder zum Transport als Ammoniak) mehr als 600 TWh zusätzlichen Strom aus Sonne und Wind erzeugen müsste. Das ist mehr als in Deutschland derzeit insgesamt an Strom erzeugt wird (VCI 2019).
Solarstromanlagen haben pro Fläche einen weitaus höheren Energieertrag als Energiepflanzen. In Deutschland werden heute auf knapp 2,4 Mio. ha (14% der landwirtschaftlichen Fläche) Energiepflanzen angebaut. Sie müssen durch Konzepte wie der Agriphotovoltaik ersetzt werden, um Flächen für den Anbau von abbaubaren Dämm- und Grundstoffen zu gewinnen und die Flächen doppelt nutzen zu können.
In einem Szenario mit 50% weniger Konsum von tierischen Lebensmitteln würden allein in Deutschland ca. weitere 6-7 Mio. ha (etwa 30% der heutigen landwirtschaftlichen Nutzfläche) frei für andere Nutzungen wie z.B. Paludikulturen auf wiedervernässten organischen Böden, den biologischen Landbau, Agroforstkulturen, mehr Biodiversität oder eben abbaubare nachwachsende Rohstoffe.
Sinnvoll stofflich genutzte nachwachsende Rohstoffe haben den Vorteil, dass sie in der Kaskadennutzung erst einmal atmosphärisches CO2 binden, abbaubar sind, somit Mikroplastik in der Umwelt vermeiden und am Ende der Kaskade auch wieder in der Pyrolyse (oder Plasmalyse) einen Doppelnutzen haben (Energiegewinnung und CO2-Senke).
1.8 Fossile Energieträger müssen im Boden, natürliche Senken wie Wälder und Moore erhalten bleiben und gleichzeitig zusätzliche Senken erschlossen werden
Um die Zwei-Grad-Obergrenze der atmosphärischen Temperaturerhöhung mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 66 % zu unterschreiten, müsste laut Weltklimarat die Konzentrationen aller Treibhausgase in der Atmosphäre (Kohlendioxid, Methan, Lachgas und Industriegase) umgerechnet in CO2-Äquivalente, bis zum Jahrhundertende bei rund 450 (430-480) ppm CO2e stabilisiert werden. Allein in den letzten 40 Jahren ist die Konzentration der Treibhausgase um 100 ppm gestiegen und erreichte 2019 500 ppm CO2e. Die damit zusätzlich in der Erdatmosphäre verbleibende Sonnenenergie (zusätzlicher Strahlungsantrieb gegenüber der vorindustriellen Zeit von 3,224 W/m2) entspricht 2019 einer durchschnittlichen zusätzlichen Heizintensität von 1644 Terawatt (1 TW = 1 Billion Watt) durch die Sonne. Im Vergleich dazu beträgt die gesamte globale erzeugten Wärme aus allen Energienutzungen der Menschheit, also der Stromerzeugung, dem Transport incl. Biokraftstoffen, der Heizung und Kühlung von Gebäuden sowie allen industriellen Prozessen incl. der Verbrennung von Abfälle im Jahr 2019 etwa 18 TW.
Beispiel Benzin
Jeder verbrannte Liter Benzin hält in den ersten, auf seine Verbrennung folgenden 100 Jahren durch den Anstieg an CO2-Molekülen in der Atmosphäre und den damit verbundenen Strahlungsantrieb die 120-fache Wärmemenge (Sonnenenergie) zurück, die der Liter Benzin an Wärme bei der Verbrennung erzeugt (NOAA 2020).
Um die Treibhausgaskonzentration bis zum Jahr 2100 auf ein Paris kompatibles Niveau abzusenken müssen fossile Energieträger daher baldmöglichst im Boden und die natürlichen Senken wie Wälder und Moore erhalten bleiben, industriell bedingte Treibhausgase ersetzt und zusätzlich CO2 der Atmosphäre wieder entzogen werden (vgl. MP 17, MP 18).
Alle Handlungsnotwendigkeiten müssen gleichzeitig und so schnell wie irgend möglich und global umgesetzt werden, um die Treibhauskonzentrationen in der Atmosphäre und damit den zusätzlichen Strahlungsantrieb und die regional sehr unterschiedlichen Temperaturerhöhungen zu begrenzen.
Klimaneutral“ zu sein oder bis zum Jahr 20XX werden zu wollen, heften sich Politik, Unternehmen, Individuen gerne an ihr Revers. Damit wollen sie in der Regel auf ihre Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes aufmerksam machen und sich damit von anderen abheben. Leider werden hier aber allzu häufig Emissionen aus der Verbrennung von fossilem Kohlenstoff mit fragwürdigen und billigen Waldzertifikaten oder gar mit Emissionsreduktionszertifikaten „ausgeglichen“. Diese stellen jedoch absolut kein adäquates Gegengewicht für fossile Emissionen dar. Im besten Falle schaffen sie einen belegbaren Ausgleich der eigenen Emissionen durch eigens neu geschaffene, konservativ bilanzierte und dauerhafte Kohlenstoff-Senken. Sie führen dann zu einer ausgeglichenen CO2-Bilanz in einem definierten Bilanzkreis.
Im Zusammenhang mit dem Streben nach Klimaneutralität werden leider zudem auch immer wieder Kohlenstoffsenken als Vorwand verwendet, um abzulenken von der für effektiven Klimaschutz zwingend notwendigen Emissionsreduktion. Die für die Erde einzig relevante Klimaneutralität ist aber erst erreicht, wenn es über einen Referenzzeitraum zu keinerlei globalen Erwärmung kommt. Dazu müssten sämtliche menschengemachten und natürlichen Einflüsse, die zu einem globalen Temperaturanstieg führen, wie ausgestoßene Treibhausgase, durch entsprechende Senken zum Entzug von Treibhausgasen aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Das kann nur global und unter Mitwirkung möglichst vieler Staaten, Bewohner*innen und Kommunen funktionieren.
Klimaneutralität für Unternehmen, Staaten oder Unternehmen gibt es in diesem Sinne also nicht, weil kein Staat, Unternehmen, keine Kommune oder Einzelpersonen allein die Erderwärmung „neutral“ gestalten kann. Gleichwohl ist eine Klimabilanzierung für Staaten, Unternehmen und Einzelpersonen, verbunden mit ehrgeizigen Zielen in Bezug auf die Einzelbilanzen, natürlich äußerst sinnvoll, denn die Gesamtbilanz ist die Summe aller globalen Einzelbilanzen und es geht auch um Vorbildfunktion, um die Förderung geeigneter Technologien und um Vorreiterschaft für notwendige Veränderung.
Klimaneutralität im eigentlichen Sinne kann dennoch nur global erreicht werden und bemisst sich an der Konzentration aller Treibhausgase in der Atmosphäre und dem durch sie verursachten zusätzlichen Strahlungsantrieb, der wiederum ein Maß für die erreichte und/oder zu erwartende globale Erwärmung ist (vgl. MP 19). In diesem Sinne sind auch Maßnahmen, wie z.B. der derzeit von europäischen Kommission vorgeschlagene Ausgleich von unterschiedlichen CO2-Preisen im Handel verschiedener Länder unbedingt auf ihre Auswirkungen auf Länder im Globalen Süden abzustimmen (IASS 2021). Viele dieser Länder benötigen finanzielle und technische Unterstützung, um ihre national festgelegten Beiträge (NDC) des Pariser Klimaabkommens umzusetzen (Internationaler Klimafonds).