An der #wählbar2021 möchten wir Wählende und Kandidat*innen vor der Bundestagswahl am 26.9.2021 über konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz miteinander ins Gespräch bringen.
Expert*innen haben umsetzbare Vorschläge formuliert, die in der nächsten Legislaturperiode zur Erhaltung der Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) eine notwendige Transformation in Gesellschaft und Arbeitswelt einleiten. Eine Auswahl von wirksamen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wird dazu auf #wählbar2021 für Kandidat*innen und Wählende zur Diskussion und Abstimmung gestellt.
#wählbar2021 fordert die Kandidat*innen für die Bundestagswahl am 26.9. auf, öffentlich zu bewerten, für welche Vorschläge sie sich im Falle ihrer Wahl verbindlich einsetzen werden, für welche unter Vorbehalt und für welche nicht. Kandidat*innen, die die auf #wählbar2021 formulierte Vorschläge nicht für zielführend halten, werden aufgefordert Alternativen aufzuzeigen.
Damit Sie dies tun brauchen wir Ihre Unterstützung!
Teilen Sie die #wählbar2021 mit Freunden und fordern Sie die Kandidat*innen ihrer Wahl auf mit Hilfe der Transparenzplattform #wählbar2021 konkret zu werden.
Wer im Sinne der existentiellen Frage Klimaschutz wählbar sein will, der muss konkret werden und zwar schnell.
Am 26.09.2021 haben die Sie die Wählenden dann die Wahl!
News
Von 1.119 der auf #wählbar2021 positionierten Kandidierenden haben 331 den Sprung in den 20. Deutschen Bundestag geschafft Bis zum Wahlsonntag am 26. September 2021 hatten sich 1.119 Kandidierende zu den 19 Maßnahmenvorschlägen für wirksameren Klimaschutz positioniert. Davon entfielen 277 oder 92 Prozent aller Wahlkreiskandidierenden auf die Partei Bündnis 90/Die Grünen, gefolgt von der SPD mit 198 oder 66 Prozent aller Wahlkreiskandidierenden, der Linken mit 186 oder 63 Prozent aller Wahlkreiskandidierenden, der FDP… Mehr erfahren
Termine
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Übersicht Maßnahmenpakete
Zusammenstellung von wirksamen und umsetzbaren Vorschläge zur Erhaltung der Lebensgrundlagen (Art. 20a GG). Kandidat*innen für den deutschen Bundestag sind aufgerufen öffentlich zu bewerten, für welche Vorschläge sie sich im Falle ihrer Wahl verbindlich einsetzen werden, für welche unter Vorbehalt und für welche nicht. Wenn sie die hier formulierten Vorschläge für nicht zielführend halten, werden sie aufgefordert Alternativen aufzuzeigen.